Dürrebeschränkende Maßnahmen – Grad 1
FÜR NUTZER DES BRISSAGO-KLAGS
Dank der Niederschläge, die uns in den letzten Tagen getroffen haben, verbessert sich die Fließgeschwindigkeit der Quellen langsam.
Die Dürrestufe 2 und ihre Beschränkungen sind unverzüglich aufzuheben, und die Dürrestufe 1 und ihre Bestimmungen gelten.
Gemäß den Artikeln 42 und 44 der Verordnung über die Verteilung von Trinkwasser treten die restriktiven Maßnahmen für den Dürregrad 1 für das ganze Land sofort in Kraft.
Die folgende Tabelle zeigt gelb die Maßnahmen nach dem geltenden Dürregrad:
| Privatnutzer | Dürregrad 1 |
| Waschen von Fahrzeugen, Straßen, Höfen, Terrassen und Dächern | ✕ verboten |
| Bewässerungsrasen | ✓ 2 mal pro Woche zugelassen: LU-GI n. civici pariMA-VE n. civici ungerade |
| Bewässerung von Bäumen, Sträuchern und Blumenbeeten | ✓Zugelassen |
| Bewässerungsgärten | ✓Zugelassen |
| Befüllen von Schwimmbädern | ✕ verboten |
Die oben aufgeführten Einschränkungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Bürger über eine Mindestversorgung mit Trinkwasser für ihren normalen persönlichen Bedarf verfügen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.
Weitere Informationen:
Trinkwasserversorgung
Tel.: +41 (0)91 786 81 72
E-Mail: m.treichler@brissago.ch
Website: www.brissago.ch