BEKANNTMACHUNG EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNG VON POTABLE WASSER

Dürrebeschränkende Maßnahmen – Grad 1

FÜR NUTZER DES BRISSAGO-KLAGS

Aufgrund der Wasserknappheit ist es notwendig, die Versorgung in Richtung vorrangiger Bedürfnisse zu lenken, um die Versorgung aller Nutzer gewährleisten zu können.

Gemäß den Artikeln 42 und 44 der Verordnung über die Verteilung von Trinkwasser treten die restriktiven Maßnahmen für den Dürregrad 1 für das ganze Land sofort in Kraft.

Die folgende Tabelle zeigt gelb die Maßnahmen nach dem geltenden Dürregrad:

Privatnutzer Dürregrad 1 Dürregrad 2 Dürregrad 3
Waschen von Fahrzeugen, Straßen, Höfen, Terrassen und Dächern ✕ verboten ✕ verboten ✕ verboten
Bewässerungsrasen ✓ 2 mal pro Woche zugelassen: LU-GI n. civici pariMA-VE n. civici ungerade ✕ verboten ✕ verboten
Bewässerung von Bäumen, Sträuchern und Blumenbeeten ✓Zugelassen ✓Zugelassen ✕ verboten
Bewässerungsgärten ✓Zugelassen ✓Zugelassen ✕ verboten
Befüllen von Schwimmbädern ✕ verboten ✕ verboten ✕ verboten

Die oben aufgeführten Einschränkungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Bürger über eine Mindestversorgung mit Trinkwasser für ihren normalen persönlichen Bedarf verfügen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

Weitere Informationen:

Trinkwasserversorgung
Tel.: +41 91 786 81 72
Mail: m.treichler@brissago.ch
Web: www.brissago.ch

Diese Seite teilen

WhatsApp
Facebook
LinkedIn
X
E-Mail