Dürrebeschränkende Maßnahmen – Grad 1
FÜR NUTZER DES BRISSAGO-KLAGS
Aufgrund der Wasserknappheit ist es notwendig, die Versorgung in Richtung vorrangiger Bedürfnisse zu lenken, um die Versorgung aller Nutzer gewährleisten zu können.
Gemäß den Artikeln 42 und 44 der Verordnung über die Verteilung von Trinkwasser treten die restriktiven Maßnahmen für den Dürregrad 1 für das ganze Land sofort in Kraft.
Die folgende Tabelle zeigt gelb die Maßnahmen nach dem geltenden Dürregrad:
| Privatnutzer | Dürregrad 1 | Dürregrad 2 | Dürregrad 3 |
| Waschen von Fahrzeugen, Straßen, Höfen, Terrassen und Dächern | ✕ verboten | ✕ verboten | ✕ verboten |
| Bewässerungsrasen | ✓ 2 mal pro Woche zugelassen: LU-GI n. civici pariMA-VE n. civici ungerade | ✕ verboten | ✕ verboten |
| Bewässerung von Bäumen, Sträuchern und Blumenbeeten | ✓Zugelassen | ✓Zugelassen | ✕ verboten |
| Bewässerungsgärten | ✓Zugelassen | ✓Zugelassen | ✕ verboten |
| Befüllen von Schwimmbädern | ✕ verboten | ✕ verboten | ✕ verboten |
Die oben aufgeführten Einschränkungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Bürger über eine Mindestversorgung mit Trinkwasser für ihren normalen persönlichen Bedarf verfügen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.
Weitere Informationen:
Trinkwasserversorgung
Tel.: +41 91 786 81 72
Mail: m.treichler@brissago.ch
Web: www.brissago.ch