Finanzdienstleistungen

Piazza Municipio 1
Postfach 564
6614 Brissago

Tel. +41 91 786 81 55
g.gallotti@brissago.ch

Zuständig:
Gallotti Geo

Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr
08:30 - 11:30
14:00 - 16:00

Schalterstunden:
Mo - Fr
10:00 - 11:30

Finanzdienstleistungen

Die Finanzdienste sind für folgende Aufgaben zuständig:

  • Buchführung der Gemeinde, Erstellung von Haushaltsplänen und Abschlussrechnungen
  • Verwaltung der Gehälter der Gemeindebediensteten
  • Ausstellung von Gehaltsbescheinigungen
  • Verwaltung kommunaler Steuern und Gebühren
  • Verwaltung des Schatzamtes

Sie sind auch für die Bearbeitung von Verwaltungsdokumenten im Zusammenhang mit den kommunalen Finanzen zuständig.


Kommunale Steuern

Dieser Dienst befasst sich mit folgenden Themen:

  • Erhebung der verschiedenen Steuern
  • Erteilung von Auskünften über Steuern und Sondersteuern
  • Bezahlung von Lieferantenrechnungen

Zahlungen von Gemeindesteuern

Dieser Dienst befasst sich mit der Verwaltung der Gemeindesteuern. Dieses Büro ist für die folgenden Praktiken zuständig:

  • Antrag auf Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen, Stundungen)
  • Emission von Sondersteuern
  • Zahlungserleichterungen für Steuern und Sondersteuern (Stundung, Ratenzahlung)
  • Ersuchen um Informationen über Mahnungen, Mahnbescheide, einstweilige Verfügungen
  • Bescheinigung über die Zahlung von Steuern im Zusammenhang mit der Einbürgerung und öffentlichen Auswahlverfahren
  • Erteilung von Informationen über Steuern
  • Ausstellung von Bescheinigungen für durch ein gesetzliches Grundpfandrecht gesicherte Forderungen gemäss Art. 252 Abs. 4 LT

Zahlung von Gebühren und Steuern

Für die Bezahlung der Gebühren und Steuern verwenden Sie bitte die ESR-Einzahlungsscheine, die Ihnen von der Gemeinderechnungsstelle und dem Kanton zugestellt werden.
Wenn Sie Zahlungen über Ebanking oder Postfinance tätigen, müssen Sie bei der Übertragung der Identifikationsnummer sehr sorgfältig vorgehen.
Ein Kopierfehler, selbst bei einer einzigen Ziffer, macht die Identifizierung der Zahlung schwierig und kostspielig.

Teilweiser oder vollständiger Erlass von Steuern

Bei schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Steuern zu beantragen, und zwar nur dieser, indem das entsprechende Formular bei der zuständigen kantonalen Behörde unter folgender Adresse angefordert wird

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Abteilung Steuern
Amt für Steuererhebung und Amnestie
Viale S. Franscini 6
6500 Bellinzona
Tel. 091 814 40 17

Das Amt für Steuererhebung und Amnestie eröffnet das Dossier und erlässt den endgültigen Bescheid, vorbehaltlich des kommunalen Bescheids, der sowohl für die kantonalen als auch für die kommunalen Steuern gültig sein wird.